Das notarielle Schuldanerkenntnis wird immer attraktiver, da es jetzt auch europaweit anerkannt ist. Für Privatdarlehen und Geschäftsverbindlichkeiten, empfiehlt es sich gleichermaßen. Veranlassen Sie Ihren säumigen Schuldner, der um Stundung bittet, ein notarielles Schuldanerkenntns abzugeben.
Weitere Informationen zur [ Forderungsdurchsetzung mittels notarieller Urkunden – europaweit ]