Kein BaföG, weil Vermögen vorhanden ist, obwohl dieses nicht verwertbar ist. Grundsätzlich bekommt BaföG nur, wer seinen eigenen Unterhalt nicht bezahlen kann.

Im konkreten Fall hatte der Student nach seiner Mutter geerbt. Aufgrund der Bestimmungen des Testamentes konnte er das Erbe, zudem auch 1/2 Anteil an einem Einfamilienhaus gehörte, nicht verkaufen, weil die Mutter den Verkauf zu Lebzeiten des Vaters ausgeschlossen hatte. Außerdem hatte der Vater ein Wohnrecht.

Diese Pattsituation war sicher von der Mutter gut gemeint, schadet nun aber ihrem Sohn und ihrer Familie. Der BaföG - Anspruch ist im Zweifel nicht durchsetzbar. (nach DNotI-Report 9/2006 S. 72)

Übrigens empfinde ich dieses Testament auch sonst nicht besonders geglückt. Vater und Kinder sind mit dem Vermögenswert Haus aneinander gebunden. Verfügungen sind nur bei Einvernehmen aller Beteiligten möglich. Da der Vater möglicherweise seine Ehefrau mehrere Jahrzehnte überlebt, ist dieses nicht immer gegeben. Lösungen für den Fall der Aufnahme einer Lebensgefährtin oder den Umzug des Vaters in Altersheim bietet dieses Testament ebensowenig wie eine interessengerechte Sicherstellung von Reparaturarbeiten am Haus. Zumindest bei Streit in der Familie gilt: Der Vater als Bewohner wird nicht zahlen wollen, um seinen Sohn nicht zu bereichern. Der Sohn wird nicht zahlen wollen, da er im Haus nicht wohnt. Über meines Erartens bessere Lösungen berate ich Sie gerne. Es kommt sicher auch auf den Einzelfall an.


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