Lange Zeit war es umstritten, ob man (leitende) Mitarbeiter und Geschäftsführer auf Zeit an einer Firma beteiligen kann. Sie würden dann ausscheiden, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet. Der Bundesgerichtshof hat in diesen Tagen entschieden, dass eine solche befristete Beteiligung möglich ist. Dies ist möglicherweise auch steuerlich interessanter als eine Tantieme und bietet sich gerade für mittelständische Unternehmen an.