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Vorsorge schafft Sicherheit - der Notar informiert!

Was passiert eigentlich, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen kann? Wer entscheidet dann? Und was ist, wenn ich morgen sterbe? Wer erhält was? Welche Dinge gilt es zu beachten? Diese Fragen sollten Sie nicht unbeantwortet lassen. Hier sollten Sie Sicherheit schaffen - für sich und für Ihre Angehörigen. Mit der richtigen und rechtzeitigen rechtlichen Vorsorge vermeiden sie Streitigkeiten und können dabei Zeit und auch Geld sparen. Einige Beispiele gefällig?

Beispiel Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Unfall, Infarkt, Schlaganfall - oft kann man nach einem Schicksalsschlag nicht mehr selbst bestimmen, ob Ärzte einen künstlich ernähren und beatmen oder eine Organtransplantation vornehmen sollen. An die Erledigung der Besorgungen des täglichen Lebens ist nicht zu denken. Wer für diesen Fall nicht vorgesorgt hat, ist nun auf gerichtliche Hilfe angewiesen, denn die Handlungsfähigkeit kann nur durch die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht hergestellt werden. Auch wenn ein Angehöriger zum Betreuer bestellt wird, nimmt das gerichtliche Verfahren Zeit in Anspruch und ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Auf der sicheren Seite steht hier derjenige, der durch eine notarielle Vorsorgevollmacht für den Katastrophenfall vorgesorgt hat. Anders als privatschriftlich errichtete Vollmachten, die im Rechtsverkehr oft nicht anerkannt werden, genießt die notariell beurkundete Vollmacht uneingeschränkte Anerkennung, so dass der Bevollmächtigte sofort für Sie handeln kann. Bis auf die einmaligen und überschaubaren Kosten der Beurkundung der Vollmacht entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Handeln des Bevollmächtigten. Als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht können in einer Patientenverfügung Regelungen zu einem würdevollen Lebensende niedergelegt werden.

Beispiel Testament: Häufig führt der Tod eines Menschen zu Streit unter den Erben bzw. vermeintlichen Erben. Der Grund hierfür liegt oft darin, dass kein Testament vorhanden ist und kraft gesetzlicher Erbfolge Erbengemeinschaften entstehen. Auch handschriftlich errichtete Testamente bergen hohes Streitpotential, weil z.B. juristische Begriffe falsch verwendet werden und der Wille des Erblassers nicht klar formuliert wurde. Abhilfe schafft die notarielle Beurkundung Ihres Testaments oder Erbvertrages. Vom Notar erhalten Sie neben der fachkundigen Beratung eine exakte Formulierung Ihres letzten Willens, die Streitigkeiten nach Testamentseröffnung vermeidet. Und weil für die Abwicklung eines Erbfalls bei Vorhandensein eines notariellen Testaments im Regelfall kein Erbschein zum Nachweis der Erbfolge erforderlich ist, können Sie mit dieser wasserdichten Variante zur Regelung Ihres Nachlasses auch noch bares Geld sparen.

Beispiel Pflichtteilsrecht: Zwar kann jeder seine Erben frei bestimmen. Geld bekommen enterbte nächste Verwandte (Abkömmlinge, Ehegatten und gegebenenfalls Eltern) trotzdem. Sie können verlangen, dass Ihnen die Hälfte vom Wert ihres gesetzlichen Erbteils ausgezahlt wird. Hieran hat sich auch durch die Reform des Erbrechts zum 01.01.2010 nichts geändert. Gleichwohl gibt es vielfältige Möglichkeiten, künftige Pflichtteilsansprüche zu vermindern, z.B. durch die rechtzeitige Verlagerung des Vermögens. Hier gilt es juristische Klippen zu umschiffen und Fristen zu beachten. So lassen sich z.B. mit einer Schenkung an den Ehegatten Pflichtteilsansprüche der eigenen Kinder nicht vermeiden. Auch das rechtzeitige Tätigwerden ist wichtig, denn nach derzeitiger Rechtslage erstrecken sich die Ansprüche nur dann nicht auf das verschenkte Vermögen, wenn zwischen Schenkung und Tod des Schenkers mindestens 10 Jahre vergangen sind. Frühere Schenkungen sind dabei im Vergleich zu späteren privilegiert, da für jedes Jahr, welches seit der Schenkung bis zum Tod vergangen ist, 10 % des Wertes des verschenkten Gegenstand bei der Berechnung der Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten abgezogen werden kann. Der sicherste Weg, künftige Pflichtteilsansprüche auszuschließen, ist und bleibt aber der notarielle Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages zu Lebzeiten, der in jedem Fall der notariellen Beurkundung bedarf.

Wertvolle Tipps dazu, wie Sie die richtige rechtliche Vorsorge treffen und dadurch Streit in der Familie vermeiden und Ihre Angehörigen absichern, erhalten Sie am Mittwoch, den 24. April 2013, von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bei Ihrem Notar. Dann nämlich laden die sächsischen Notare Sie zu Ihrem "Tag der offenen Tür" unter dem Motte "Vorsorge schafft Sicherheit" ein. Welche Notare hieran teilnehmen erfahren Sie auf der Homepage der Notarkammer Sachsen unter http://www.notarkammer-sachsen.de oder unter Tel. 0351/807270. Die sächsischen Notare freuen sich auf Ihren Besuch!

Rüdiger Müller, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen



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Pressekontakt:
Notarkammer Sachsen, Königstr. 23, 01097 Dresden
Tel: 0351 807270, Fax: 0351 8072750
email:notarkammer@notarkammer-sachsen.de