In der heutigen Zeit gibt es auch für Privatpersonen immer mehr internationale Bezüge. Viele Mitbürger sind keine deutsche Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass ausländliches Recht zur Anwendung kommen kann. Das Ehegüterrecht ist in fast jedem Land anders geregelt. Bei gemischt nationalen Ehen empfliehlt es sich in jedem Fall, einen Ehevertrag zu schließen. Dabei müssen die jeweiligen Rechtsordnungen verglichen werden. Für die Staaten der Europäischen Union gibt es insoweit nun eine Hilfe, indem das jeweilige Güterrecht unter www.coupleseurope.eu in seinen Grundzügen dargestellt wird. Einzelheiten entnehmen Sie der folgenden [ PDF-Dateisymbol Pressemitteilung der Bundesnotarkammer ].


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